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Kompetent und fachgerecht!

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Unsere Leistungen

Sie möchten neu bauen, renovieren oder Ihr Gebäude instandhalten? Sie haben ein großes oder gewerbliches Objekt, für das Sie Unterstützung brauchen? Hier sind wir gerne für Sie da.

 

Ob Beleuchtung, Sprechanlagen, Standard- oder High-Tech-Installationen, Rollosteuerung und vieles mehr – wir beraten Sie individuell und zuverlässig und setzen unsere Arbeit qualifiziert um.

 

Satellitenanlagen

Die Satellitenschüssel ist das Kernelement eines jeden Satellitenanschlusses. Sie muss für den zuverlässigen Betrieb exakt ausgerichtet werden und jederzeit Wind und Wetter trotzen. Wir helfen Ihnen bei der Anbringung und Ausrichtung der Satellitenschüssel und sorgen für zuverlässige Befestigung und optimale Ausrichtung, egal ob auf dem Hausdach oder auf dem Balkon.

Bussysteme

Die Gebäude- bzw. Raumautomation wird mithilfe eines Bussystems realisiert, welches alle technischen Geräte und Funktionen miteinander vernetzt, überwacht und steuert.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brand-schutzes und des Personenschutzes. Zu unseren Leistungen gehört die Wartung, Reparatur und Instandhaltung von RWA-Anlagen.

 

Bildquelle: www.velux.de

Lichttechnik

Lichttechnik bezeichnet alle technischen Maßnahmen, die dazu dienen, Lichtverhältnisse zu beeinflussen. Dazu zählt neben der Beleuchtung durch den Einsatz von Leuchten und das Lenken von Tageslicht in Gebäuden die Signalisierung durch Licht.

 

Bildquelle: www.gira.de

Video-/ Sprechanlagen

Alternativen zu Klingelknopf und Namensschild: Moderne Elektronik bietet zahlreiche Möglichkeiten. Für manche Anwendungen ist sie die sinnvolle, oft auch die wirtschaftliche Wahl. Allerdings muss High-Tech an der Schwelle problemlos und sicher funktionieren. In jeder Umgebung, bei jedem Klima.

 

Bildquelle: www.siedle.de

Rauchwarnmelder - gesetzliche Pflicht!

Bildquelle: www.gira.de

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 

 

 

Damit ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

 

Wir verwenden vorzugsweise Produkte des abgebildeten Herstellers, beraten Sie aber auch zu weiteren Fabrikaten kompetent und fachgerecht!

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